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    Marktüberwachung technischer Produkte in Sachsen

    Der freie Warenverkehr ist einer der vier Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Produkte, die in einem EU-Land hergestellt werden, können demnach in jedem EU-Land verkauft werden. Damit die Produkte den europäischen Anforderungen gerecht werden, überprüfen Marktüberwachungsbehörden die Einfuhr und den Verkauf.

    Hersteller dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen. Als sicheres Produkt gilt, welches bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder keine oder nur geringe vertretbare Gefahren birgt. Das können technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte sein, unter anderem Kinderspielzeug, Elektroartikel, Sport-, Freizeit- und Hobbygeräte (einschließlich Sportboote), Haushalt- und Gartengeräte, Dekoartikel, Heimwerkergeräte und Werkzeuge, Möbel und Büroausstattungen, Persönliche Schutzausrüstungen (Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, …), Gasverbrauchseinrichtungen (Gasherde, Gasheizkessel, …), Maschinen und Aufzugsanlagen, Druckbehälter und Aerosolverpackungen Explosionsgeschützte Geräte, Medizinprodukte sowie »1000 kleine Dinge« des täglichen Bedarfs vom Feuerzeug bis zum Schnellkochtopf.

    Unter die Prüfung fällt ebenso die Kennzeichnungspflicht der Fasern von Textilien aller Art wie zum Beispiel Bekleidung, Sportausrüstung, Bettwäsche und Sitzbezüge.

    Sie haben Sicherheitsmängel an Verbraucherprodukten festgestellt oder haben Fragen zum Inverkehrbringen eines Produktes?

    Webseite: Amt24 – Kontaktadressen Produktsicherheit nach Themen

    Über die Arbeit der Marktüberwachung informiert der jährliche erscheinende Jahresbericht.

    Energieeffizienz

    Die Ökodesign- und die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie haben eine verbesserte Energieeffizienz und die allgemeine Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten zum Ziel. Damit sollen Energie und Ressourcen bei der Herstellung, dem Betrieb und der Entsorgung eingespart werden.

    Unter das Ökodesign fallen nahezu alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, unter anderem Kühlschränke, Klimaanlagen, Staubsauger, Fernseher, Straßenbeleuchtung, Computer, Heizkessel, Ladegeräte, Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Kühltheken und Wäschetrockner.

    Produkte, die mit einem Energie-Label versehen werden müssen, sind Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Haushaltsbacköfen.

    Im Rahmen der Kontrolltätigkeit werden regelmäßig Geräte hinsichtlich ihrer umweltgerechten Gestaltung nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) überprüft. Dabei wird zwischen formalen Prüfungen der Dokumentation einschließlich Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung sowie weitergehenden Laborprüfungen unterschieden.

    Im Jahr 2024 wird die sächsische Marktüberwachung in Abstimmung mit den Bundesländern Lichtquellen, Haushaltsherde und -grills sowie Geräte der Klima- und Lüftungstechnik einer formalen Prüfung unterziehen. Bei Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion werden neben der formalen Prüfung auch weitergehende Laboruntersuchungen durchgeführt.

    Darüber hinaus wird laufend Hinweisen auf nicht konforme Produkte aus dem Meldesystem ICSMS oder auch Verbraucherbeschwerden nachgegangen.

    Sie haben Fragen zu Ökodesign und Energie-Label?

    Landesdirektion Sachsen

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Ausgangsstoffe

    Der Verkauf von bestimmten Ausgangsstoffen aus denen Explosivstoffe hergestellt werden können, unterliegt in der Europäischen Union strengen Kriterien. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2019/1148 sowie das Ausgangsstoffgesetz. Die EU-Verordnung 2019/1148 unterscheidet zwischen den beschränkten Ausgangsstoffen im Anhang I und den meldepflichtigen Ausgangsstoffen im Anhang II. Beide werden unter dem Oberbegriff der regulierten Ausgangsstoffe zusammengefasst. Sowohl ein nicht gesetzeskonformer Handel und Verkauf als auch der unrechtmäßige Besitz der Ausgangsstoffe, welche unter die EU-Verordnung 2019/1148 fallen, kann strafrechtlich relevant werden. Sollten Ihnen als Händler verdächtige Transaktionen, das Abhandenkommen und der Diebstahl auffallen, wenden Sie sich umgehend an das Landeskriminalamt Sachsen.

    Sie haben Fragen zur Umsetzung der Vorschriften für den Verkauf?

    Marktüberwachung beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    E-Mail: marktueberwachungSMWA@smwa.sachsen.de

    Weltweiter Onlinehandel

    Sicherheit beim Online-Kauf

    Der Handel mit Produkten über das Internet hat jährlich hohe Wachstumsraten. Entsprechend nimmt auch die Bedeutung für den Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten und die Kontrolle bei der Einfuhr zu. Mit einigen Grundregeln beim Onlinehandel schützen Sie sich vor unsicheren Produkten.

    Einfuhr von Produkten

    Der Import von Produkten (Non-Food-Bereich), die aus Drittländern (= Staaten, außerhalb des europäischen Wirtschaftraumes) in die EU eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden sollen, müssen den europäischen Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. Das gilt unabhängig davon, ob die Einfuhr über einen Importeur oder direkt über den Versand- und Internethandel an den Endadressaten erfolgen soll. Ebenso müssen sie den nationalen Anforderungen am Ort der Einfuhr genügen. Bei einem Einfuhrort in Deutschland müssen beispielsweise Warnhinweise und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache vorliegen. Die Zollstellen setzen die Freigabe eingeführter Produkte unter bestimmten Kriterien aus.

    Die Zollstellen informieren in diesen Fällen unverzüglich die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden innerhalb von vier Arbeitstagen, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften zum freien Verkehr überlassen werden können oder sie tiefergehend geprüft werden. Sollte bei dieser Prüfung ein ernstes Risiko oder ein Verstoß gegen anwendbares Unionsrecht festgestellt werden, kann die Einfuhr endgültig verwehrt oder das Produkt vernichtet werden.

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